Pannenschutz bei PaulCamper: Kontaktierung, Versicherungsoptionen und Verhaltensregeln für Mieter bei Fahrzeugpannen während der Reise.
Welcher Pannenschutz muss kontaktiert werden?
Wie wird der Pannenschutz kontaktiert?
Bedingungen des Pannenschutzes
Wie sollten sich meine Mieter im Falle einer Panne verhalten
Was passiert, wenn eine Buchung aufgrund eines Fahrzeugdefektes abgebrochen werden muss?
Welcher Pannenschutz muss kontaktiert werden?
Fahrzeuge, die über den PaulCamper-Flottenvertrag versichert sind und entsprechend auch einen Betrag der Mietkosten für die Versicherung abführen, sind über den entsprechenden Pannenschutz versichert.
Wenn du als Vermieter*in über eine eigene Versicherung zur Vermietung verfügst, eine sogenannte Selbstfahrervermietversicherung, muss im Pannenfall dein eigener Pannenschutz kontaktiert werden.
Wie wird der Pannenschutz kontaktiert?
Im Falle einer Panne können deine Mieter*innen die 24-Stunden-Hotline des Pannendienstes anrufen. Die Telefonnummer des Pannendienstes ist auf der letzten Seite der Buchungsbestätigung zu finden und hängt davon ab, ob du eine eigene Versicherung zur Vermietung besitzt oder das Zusatzversicherungspaket von PaulCamper nutzt.
Es ist wichtig, dass die Mietenden dich als Vermietende*n stets über das Geschehen informieren. Der Pannendienst wird dann die notwendigen Schritte einleiten, um deinen Mieter*innen zu helfen. Dies kann die Beauftragung eines Abschleppdienstes, die Organisation einer Hotelübernachtung oder eines Leihwagens vor Ort beinhalten. Der Pannendienst wird die Mieter*innen stets über die verfügbaren Optionen und das weitere Vorgehen informieren.
Alternativ können deine Mieter*innen auch den digitalen Pannenassistenten von PaulCamper und Allianz Partners nutzen.
➡️ Digitaler Pannenassistent für Camper aus Deutschland
Wie sollten sich Mieter*innen im Fall einer Panne verhalten?
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein und die Mieter*innen müssen den Camper zum Rücktransport verlassen, ist es wichtig, dass sie den Zustand des Fahrzeugs genau dokumentieren. Für etwaige Auslagen sollten immer Rechnungen angefordert werden.
Das Fahrzeug wird dann vom Pannendienst abgeschleppt und zu dir zurückgeführt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Fahrzeuge oft per Sammeltransport verschickt werden. Die Kosten hierfür werden vom Pannenschutz übernommen. In einigen Fällen kann es sein, dass du das Fahrzeug von einem Sammelplatz abholen musst. Die Fahrtkosten hierfür kannst du in manchen Fällen über den Pannenschutz abrechnen.
Wenn die Panne auf einen technischen Defekt oder Verschleiß zurückzuführen ist, haftest du als Vermietende*r für den Schaden am Fahrzeug. Siehe dazu gern unsere Tipps, welche Kosten entstehen können und wie man sich darauf vorbereitet.
Schäden, die durch Verschleiß und Pannen entstehen, sind unter Punkt 6 unserer Muster-Mietbedingungen geregelt.
Die ausführlichen Bedingungen des Pannenschutzes findest du hier. Beachte den Verweis auf die besonderen Bedingungen der Reiseassistance.
Was passiert, wenn eine Buchung aufgrund eines Fahrzeugdefektes abgebrochen werden muss?
Als Vermieter*in eines Campers ist es wichtig, dass du dir der möglichen Konsequenzen einer Panne und eines daraus resultierenden Buchungsabbruchs bewusst bist. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
- Pannenschutz: Stelle sicher, dass dein Fahrzeug über einen ausreichenden Pannenschutz verfügt. Wenn dein Camper über den PaulCamper-Partner Allianz versichert ist, greift deren Pannenschutz. Andernfalls musst du eine eigene Pannensicherung zur Verfügung stellen.
- Kostenübernahme bei Panne: Im Falle einer Panne übernimmt der Pannenschutz in der Regel die Kosten für drei Übernachtungen in einem Hotel, einen Mietwagen für 3 Tage sowie die Heimreise der Mietenden und Rückführung des Campers.
- Reparaturversuch: Es wird zunächst versucht, den Camper vor Ort zu reparieren, um die Reise fortsetzen zu können. Ist dies nicht möglich, ist eine Rückführung und Heimreise die einzige Option.
- Vertragliche Konsequenzen: Bei erheblichen technischen Defekten, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und nicht kurzfristig behoben werden können, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Wichtig ist, dass eine erhebliche Gebrauchsuntauglichkeit vorliegen muss, um den Abbruch zu rechtfertigen.
- Finanzielle Folgen: Der Mieter kann eine Minderung des Mietpreises um 1/24 pro angefangener Stunde verlangen, solange die Beeinträchtigung besteht. Bei fristloser Kündigung muss der Mieter auf weitergehende Ansprüche verzichten, es sei denn, die Beeinträchtigung entstand durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten deinerseits.
- Erstattung: Du musst möglicherweise die nicht nutzbaren Tage erstatten, wenn die Bedingungen erfüllt sind und eine Reparatur nicht möglich war.
- Wartung: Es wird dringend empfohlen, deinen Camper ausreichend zu warten, um Pannen zu vermeiden und mögliche Erstattungsansprüche zu minimieren.
Beachte, dass Warnleuchten im Camper vom Mietenden zu respektieren sind, wie es beim eigenen Fahrzeug angezeigt wäre. Dies kann helfen, größere Schäden zu vermeiden.
Um Probleme zu vermeiden, stelle sicher, dass dein Camper in einem guten Zustand ist und regelmäßig gewartet wird. Sei dir bewusst, dass du im Falle einer Panne möglicherweise finanzielle Konsequenzen tragen musst. Eine gute Vorbereitung und ein zuverlässiger Pannenschutz können helfen, die Auswirkungen einer solchen Situation zu minimieren.
Weitere Details findest du in den Mustermietbedingungen von PaulCamper.