Vermieter*innen: Schaden, Versicherung und Forderungen

Welche Versicherungslösungen bietet mir PaulCamper?

Camper+: Die Versicherungslösung von PaulCamper

Zusatzversicherung der Allianz

Selbstfahrervermietversicherung

MyWay-Selbstfahrervermietversicherung

Wie wird ein Schaden im Innenraum meines Campers abgewickelt?

Welche Auswirkungen hat es, wenn Mieter*innen ihren Selbstbehalt reduziert haben?

Vermeidung von Schäden?

Wie melde ich einen (Außen-)Schaden?

Handhabung der Kaution im Schadenfall

Wie verhalte ich mich, wenn ich nach Abschluss einer Buchung Strafzettel, Mautgebühren, etc. erhalte?

Welche Besonderheiten bei der Versicherung muss ich mit einem Oldtimer beachten?

Erhalte ich eine Grüne Versicherungskarte?

Selbstfahrervermietversicherung: Wann kann ich mit einer Selbstfahrervermietversicherung vermieten?

Ich will meine Versicherung wechseln, was muss ich tun?

Welche Länder sind über die Zusatzversicherung der Allianz bei PaulCamper versichert?

Wie sollten sich Mieter*innen im Falle einer Panne verhalten?

Wie läuft der Rücktransport ab? 

Was ist Verschleiß und was ist ein Schaden? 

Was ist mit Schäden, die erst nach der Rückgabe auffallen?

Zusatzfahrer*innen - unter welchen Umständen sind sie versichert? 


Welche Versicherungslösung bietet mir PaulCamper?

Da deine private Kfz-Versicherung Schäden aus entgeltlichen Mietgeschäften nicht abdeckt, ist eine zusätzliche Versicherung für Vermietungen zwingend notwendig.

 PaulCamper bietet dir hierfür zwei verschiedene Lösungen an:

  • Selbstfahrervermietversicherung (deckt entgeltliche Vermietungen ab)

Unsere Selbstfahrervermietversicherung: Camper+

PaulCamper bietet dir eine einzigartige Versicherungslösung für deine private Nutzung wie auch für alle entgeltlichen Vermietungen: Camper+

 In Camper+ enthalten sind alle notwendigen Versicherungsbausteine, wie die Selbstfahrervermietversicherung, der EU-Schutzbrief sowie eine Veruntreuungsversicherung. 

 Mehr Vorteile der Camper+ Versicherung findest du hier: Camper+ 

Zusatzversicherung der Allianz

Die Zusatzversicherung der Allianz bietet umfassenden Schutz und umfasst folgende Bausteine:

  • KFZ-Haftpflicht

  • Vollkasko

  • Teilkasko

  • Europaweiter Pannenschutz

  • Interieurversicherung

Während einer Buchung ist dein Camper vollständig über die Zusatzversicherung der Allianz abgesichert. Deine private Kfz-Versicherung greift nur, wenn du selbst mit dem Fahrzeug unterwegs bist. So vermeidest du Doppelversicherungen und deine Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt.

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Nutzung der Allianz-Zusatzversicherung 

  • Zulassung als Wohnmobil bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht oder Wohnwagen

  • PKW, LKW bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  • Privat auf einen Privatnamen zugelassen, mindestens mit privater Kfz-Haftpflicht versichert

  • Wiederbeschaffungswert bis 100.000 Euro

Die Kosten der Zusatzversicherung werden mit deinen Mieteinnahmen verrechnet und liegen je nach Fahrzeugtyp zwischen 15% und 30% (exklusive Innenraumversicherung). Kosten entstehen nur, wenn verbindliche Mietgeschäfte abgeschlossen werden.

Wichtig: Die Innenraumversicherung gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

Selbstfahrervermietversicherung

Auch als gewerbliche*r Vermieter*in kannst du über PaulCamper vermieten. Deine Selbstfahrervermietversicherung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollkasko und Teilkasko mit Selbstbehalt

  • Keine Schadensfreiheitsrabatte

  • Europaweiter Pannenschutzbrief für das Fahrzeug (auch bei Wohnwagen)

  • Fahrzeugschein mit Eintragung "Selbstfahrervermietfahrzeug" (jährliche TÜV-Prüfung erforderlich)

  • Eigene Datenschutzvereinbarung nach geltender DSGVO auf deinem Profil hochgeladen

Bei Vermietungen über unsere Plattform gelten unsere Mietbedingungen und die Einhaltung des PaulCamper-Versprechens: Ein Preis, alles drin – keine Zusatzkosten oder Pauschalen.

Du suchst noch die passende Versicherung?

Falls du noch keine private Versicherung hast oder eine Selbstfahrervermietversicherung benötigst, schau dir unbedingt unsere Angebote bei MyWay und unserer Camper+ Mitgliedschaft  an! MyWay ist eine Tochtergesellschaft von PaulCamper, die darauf spezialisiert ist, passende Versicherungslösungen für unsere Kunden zu entwickeln. 

Basisversicherung von MyWay

Camper+

Hierzu bieten wir kostenfreie Beratung via Email und Telefon an:

info@myway.insure 

+49 30 311 920 44


Wie wird ein Schaden im Innenraum meines Campers abgewickelt?

Alle Buchungen in Deutschland verfügen über einen zusätzlichen Innenraumschutz, der auch kleine Missgeschicke im Inneren des gemieteten bzw. vermieteten Campers absichert. 

Wer meldet den Schaden im Innenraum?

Bei versicherten Innenraumschäden ist grundsätzlich der*die Mietende der*die Versicherungsnehmer*in. 
Der Schaden wird vom Mietenden direkt auf der Seite der AWP bzw. AllianzTravel gemeldet
Die einschlägige Versicherungsscheinnummer hängt davon ab, wann die Buchung getätigt wurde:
Für Buchungen aus dem Jahr 2022 lautet die Versicherungsscheinnummer: DE409995018
Für Buchungen aus dem Jahr 2023 und 2024 lautet die Versicherungsscheinnummer: DE409996835
Der*die Mieter*in benötigt die folgenden Dokumente
  • Nachweis über die Höhe der Reparaturkosten (z.B. Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung oder Gutachten) - dies wird vom Vermietenden zur Verfügung gestellt
  • Deine Buchungsbestätigung ("Meine Buchungen" > "Öffne die entsprechende Buchung" > "Dokumente")
  • Übergabeprotokoll
  • Bilder des Schadens

 Wie läuft die Schadenregulierung bzw. Reparatur ab?

Der*die Vermietende bringt sein Fahrzeug nach der Buchung und nach erfolgter Dokumentation in den Buchungsdokumenten in die Reparatur und lässt den Schaden im Interieur beheben oder einen Kostenvoranschlag ausstellen, der die Schadenhöhe dokumentiert.
Der*die Mietende ersetzt dem*der Vermietenden den Schaden und erhält im Gegenzug die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Diese Dokumente können sodann bei der AWP/Allianz Travel eingereicht werden und der*die Mietende bekommt im Regulierungsfall die Summe bis auf 250€ erstattet. 
Bitte beachte, die maximale Regulierungssumme der Innenraumversicherung beträgt 2500 €.

Welche Auswirkungen hat es, wenn Mieter*innen ihren Selbstbehalt reduziert haben?

Mit dem PaulCamper Komplettschutz haben deine Mieter*innen die Option, ihren Selbstbehalt für jeden einzelnen Schadenfall auf 250 Euro zu senken.

Wichtig hierbei ist: Die Kaution steht losgelöst von der Reduzierung des Selbstbehalts. Daher ist unsere Empfehlung, dass du die Kaution immer entsprechend deines Selbstbehalts festlegst - im Falle der Versicherungslösung über unseren Partner Allianz also auf 1500€. Im Falle eines Schadens behältst du erstmal die volle Kaution ein.

Es ist zu beachten, dass die Schadenregulierung über die Kfz-Versicherung (zum Beispiel Allianz Deutschland) abgewickelt wird, während der Komplettschutz samt Selbstbehalt-Reduzierung von der AWP (Allianz Worldwide Partners) zur Verfügung gestellt wird. Diese beiden sind separate Versicherungspartner, die ihre Abrechnungen nicht miteinander verknüpfen.

Deshalb ist es notwendig, dass deine Mieter*innen eigenständig eine Schadenmeldung bei der AWP einreichen, um von ihrer Selbstbehalt-Reduktion Gebrauch zu machen. Die AWP erstattet dann den Differenzbetrag direkt an deine Mietenden.

Wie der Komplettschutz von den Mietenden in Anspruch genommen werden kann, haben wir hier zusammengestellt: 

Komplettschutz: Was ist versichert und wie nimmt man diesen in Anspruch?


 

Vermeidung von Schäden

Um Schäden zu verhindern, haben wir eine detaillierte Anleitung zur perfekten Fahrzeugübergabe erstellt. Hier findest du zahlreiche Tipps und Tricks, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Zudem bieten wir eine Übersicht, welche Kosten auf dich als Vermieter zukommen könnten, damit du besser planen kannst.

Zur Vermeidung von Schäden plane zwischen 15 und 60 Minuten für den Übergabeprozess ein, je nach Komplexität des Campers. Zeige den Mietenden, wie alles funktioniert; eine gute Übergabe ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Vermietung. Eine gemeinsame Probefahrt kann das Risiko von Schäden deutlich senken.


Wie melde ich einen (Außen-)Schaden?

Wenn du vermietest, kann es gelegentlich zu Schäden kommen. Bei PaulCamper sind wir darauf bedacht, dass ihr - sowohl du als Vermieter*in als auch deine Mieter*innen - in diesem Fall ideal abgesichert seid. Wir wissen, dass Schäden ein unerwünschter Aspekt der Vermietung sind, aber wir streben an, diesen Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.

Kasko- und Haftpflichtschaden

Kaskoschaden: Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfälle, Vandalismus, Diebstahl oder Naturereignisse entstehen und durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.

Haftpflichtschaden: Schäden, die dein Dritten zufügt, z. B. an deren Fahrzeug, Eigentum oder Gesundheit, und die durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt werden.

Wie du einen Kasko- oder Haftpflichtschaden melden musst, hängt davon ab, wie dein Camper während der Vermietung über PaulCamper versichert ist:

  • PaulCamper Versicherungspartner “Allianz”

Ist dein Fahrzeug über unseren Partner Allianz versichert, meldest du den Schaden direkt bei PaulCamper. Wichtig ist, dass du den Schaden im Rückgabeprotokoll notierst – sei es digital oder in Papierform. Diese Protokolle dokumentieren den Fahrzeugzustand und sind für die Schadenbearbeitung unerlässlich.

Nachdem Du (als Vermieter) den Schaden an uns gemeldet hast, leiten wir diesen an die Allianz Versicherung weiter, welche sich dann mit dir in Verbindung setzt.

Ein ausgefülltes Rückgabeprotokoll ist keine Schadenmeldung
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vermerk auf dem Rückgabeprotokoll - egal ob digital oder in Papierform - ausschließlich zur Dokumentation dient und noch keine Schadenmeldung darstellen. Die Protokolle schaffen eine offizielle Aufzeichnung des Zustands des Fahrzeugs und sind bei der Schadenbearbeitung entscheidend.

  • Eigene Selbstfahrervermietversicherung

Wenn dein Camper über eine eigene Selbstfahrervermietversicherung versichert ist, meldest du den Schaden direkt bei deinem Versicherungsunternehmen. Die Abwicklung erfolgt dann über deine eigene Versicherung.

Fremdhaftpflichtschaden/Drittschaden

Ein Fremdhaftpflichtschaden/Drittschaden bezeichnet einen Schaden, der dir durch das Verschulden einer dritten Person entsteht und von deren Haftpflichtversicherung übernommen wird. Dieser Begriff betont, dass der Schaden von einem Dritten verursacht wurde und nicht von den Mietern selbst. Ein typisches Beispiel wäre, wenn eine dritte Person deinen Camper beschädigt, z. B. bei einem Verkehrsunfall, und seine Haftpflichtversicherung die Kosten deckt.

In diesem Fall erhebt dein Mieter/die Polizei die Daten des Dritten und dessen Haftpflichtversucherung und leitet sie an dich weiter, um den Schaden mit der Versicherung abzuwickeln. Es gelten unsere Mustermietbedingungen (7.4):

Der Vermieter hat alle Regulierungen von Fahrzeugschäden bei Versicherungsfällen von der betreffenden Fahrzeugversicherung zu verlangen. Ausgenommen sind Regulierungen, deren Erfüllung unwirtschaftlich oder ohne Erfolgsaussichten ist.


Handhabung der Kaution im Schadenfall

Egal, ob die Versicherung über PaulCamper oder eine eigene Selbstfahrervermietversicherung läuft, empfehlen wir im Schadenfall, die Kaution in Höhe des Selbstbehalts einzubehalten und dies auch im Protokoll festzuhalten.

Liegt der Schaden unter der einbehaltenen Kaution, erstattest du den überschüssigen Betrag nach der Schadenabwicklung an die Mietenden zurück. Informiere deine Mietenden bitte stets über den Fortschritt der Schadenbearbeitung und stelle ihnen nach Abschluss Kopien der relevanten Rechnungen oder Kostenvoranschläge zur Verfügung.


Wie verhalte ich mich, wenn ich nach Abschluss einer Buchung Strafzettel, Mautgebühren, etc. erhalte?

Erhältst du nach einer Buchung Post, die eigentlich für dein*e Mieter*in bestimmt ist (Mautabrechnung, Strafzettel), informierst du ihn*sie am besten direkt.

Da er*sie während seiner*ihrer Buchung die Verantwortung für deinen Camper hat, ist er*sie verpflichtet, für den Betrag aufzukommen. Geregelt ist das unter Punkt 4.8 in unseren Muster-Mietbedingungen.

Schuldenbegleichung

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Du bezahlst die Rechnung und dein*e Mieter*in erstattet dir den Betrag im Nachgang.
  2. Du rufst bei der jeweiligen Behörde an und bittest sie, die Rechnung auf deine*n Mieter*in auszustellen. Dafür benötigt die Behörde zumeist einen Nachweis, dass der Camper während der Zeit vermietet war, teilweise auch die Führerscheinnummer des*der Mieters*Mieterin.

    In Ländern wie beispielsweise Norwegen ist es möglich, dass dein*e Mieter*in Wochen vor der Buchung angeben, dass sie während eines bestimmten Zeitraums deinen Camper fahren. So wird die Rechnung direkt auf ihn*sie ausgestellt.

  3. Wenn vorab klar ist, dass Mautgebühren entstehen, kannst du bei der Rückgabe einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten. Sobald die Abrechnung da ist, begleichst du sie von der Kaution und erstattest deinem*r Mieter*in den Rest.


 Welche Besonderheiten bei der Versicherung muss ich mit einem Oldtimer beachten?

Die Zusatzversicherung der Allianz versichert Oldtimer unabhängig vom offiziellen Status, dem so genannten H-Kennzeichen. Ausschlaggebend ist lediglich das Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren. Die Versicherung wird automatisch im Zeitraum eines Mietgeschäfts dazu gebucht und sichert dein Fahrzeug rundum ab. Somit bleibt deine eigene Versicherung im Schadensfall während einer Vermietung vollkommen unberührt.

Ohne Oldtimer Wertgutachten wird dein Camper bis zu 10.000 Euro Nominalwert versichert, auch wenn der emotionale Wert nicht in Zahlen zu definieren ist. Wenn dein Oldtimer wertvoller als der zugrunde liegende Nominalwert ist, empfehlen wir dir, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Mit diesem Gutachten versichert die Zusatzversicherung der Allianz bis Gutachtenwert, aber maximal bis 50.000 Euro.


Erhalte ich eine Grüne Versicherungskarte?

Die Zusatzversicherung der Allianz stellt für die Zeit der Vermietung keine grüne Versicherungskarte aus. Daher gibst du deinen Mietenden die grüne Versicherungskarte deiner privaten Versicherung mit.

Diese dient lediglich als Nachweis der Haftpflichtversicherung in einigen europäischen Ländern (z.B. beim Grenzübergang) und wird unabhängig davon mitgegeben, dass Haftpflichtschäden während der Vermietung durch die Allianz abgewickelt werden.

Die Versicherungs- und Kontaktdaten der Allianz finden deine Mietenden direkt auf deiner Buchungsbestätigung.

Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz während einer Buchung findest du hier: 

Wie bin ich während einer Buchung versichert? 


Selbstfahrervermietversicherung: Wann kann ich mit einer Selbstfahrervermietversicherung vermieten?

Du kannst auch als gewerbliche*r Vermieter*in über PaulCamper vermieten. Dafür muss deine Selbstfahrervermietversicherung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollkasko und Teilkasko mit Selbstbehalt
  • keine Schadensfreiheitsrabatte
  • Europaweiter Pannenschutzbrief für das Fahrzeug (auch bei Wohnwagen)
  • Fahrzeugschein mit Eintragung "Selbstfahrervermietfahrzeug” (damit ist eine jährliche TÜV-Prüfung erforderlich)

Zusätzlich müssen alle gewerblichen Vermieter*innen nach geltender DSGVO eine eigene Datenschutzvereinbarung auf Ihrem Profil hochladen. Ein Muster, findest du hier

Bei Vermietungen über unsere Plattform gelten unsere Mietbedingungen und die Einhaltung des PaulCamper Versprechens (Ein Preis alles drin - keine Zusatzkosten oder Pauschalen).


Ich will meine Versicherung wechseln, was muss ich tun?

1. Wechsel auf eine eigene Selbstfahrervermietversicherung

Hast du bisher mit unserer Allianz Zusatzversicherung vermietet und hast nun eine eigene Selbstfahrervermietversicherung für deinen Camper abgeschlossen, wählst du in deinem Inserat aus "Mein Camper ist bereits versichert". Hier musst du nun deinen Fahrzeugschein mit dem Eintrag "Selbstfahrermietfahrzeug" im Feld 21, deine aktuelle Versicherungspolice, deinen Pannenschutzbrief sowie eine Datenschutzerklärung hochladen. Die Angaben für die Selbstbeteiligung der Voll- und Teilkaskoversicherung sowie die Nummer der Schadenhotline deiner Versicherung sind ebenfalls Pflichtfelder. Weicht die Pannenschutzhotline von der Schadenhotline ab, kannst du diese ebenfalls noch hinterlegen. 

Wichtig: Speichere deine gemachten Angaben und dein Camper ist wieder sichtbar. Unser Team prüft deine Dokumente und wird dich bei Rückfragen proaktiv kontaktieren. Ohne diese Angaben ist dein Camperprofil nicht vollständig und somit unsichtbar auf der Plattform. 
SFV
 
 

2. Wechsel zur Allianz Zusatzversicherung

Hast du bisher mit einer eigenen Selbstfahrervermietversicherung vermietet und hast deinen Camper nun mit einer privaten KFZ Versicherung zugelassen, kannst du unsere Allianz Zusatzversicherung nutzen. Klicke hierzu auf "Mein Camper benötigt Versicherungsschutz" aus, und wähle die Zulassungsart (Feld 5 im Fahrzeugschein) aus. Gib deinen aktuellen Wiederbeschaffungswert sowie die FIN (Feld E im Fahrzeugschein) in die jeweiligen Felder ein.  Add-On

Die Vermietung mit unserer Allianz Versicherung ist an einige Bedingungen geknüpft.
Die Wichtigsten sind:
  • Fahrzeug ist zulassungspflichtig und in Deutschland als Camping KFZ/Wohnmobile zugelassen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t oder bis 7,5t, oder als Campingfahrzeuge genutzte Personenkraftwagen und Wohnwagenanhänger die über das Portal der PaulCamper GmbH zwischen Privatpersonen vermietet werden, wenn das jeweilige Fahrzeug
  • auf den*die Vermietende*n zugelassen und diese*r Eigentümer*in des Fahrzeugs ist, oder wenn dem Vermieter*in eine schriftliche Vollmacht des*der Eigentümer*in, Halter*in oder eines Leasinggebers zur Nutzung einschließlich Vermietung des Fahrzeugs vorliegt;
  • nicht gewerbsmäßig vermietet wird;
  • nicht mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Fahrerplatz) vorhanden sind
  • Von einer Nutzung als Campingfahrzeug ist auszugehen, wenn neben der Fahrerkabine eine Schlaf- und Kochgelegenheit besteht.
  • Mietende und Zusatzfahrende zwischen 23 – 75 Jahre alt sind, und die entsprechende Führerscheinklasse min. 3 Jahre halten
  • Die Vermietung von Dachzelten ist nur eingeschränkt möglich. Kontaktiere uns bitte unter vermieten@paulcamper.de, sollte dein Camper ein Dachzelt besitzen
Detaillierte Versicherungsbedingungen findest du hier

Wichtig: 

Bitte beachte, dass mit einem Versicherungswechsel auch die Bedingungen für den Schadenfall (z.B. Selbstbeteiligung, Versicherungspartner) ändern.
Eine solche Änderung der Vereinbarung muss dem Mieter vorab mitgeteilt werden. Bitte informiere also deine Mieter*in über die Änderung der Selbstbeteiligung oder andere essentielle Änderungen, falls zutreffend. Beachte, dass in einem solchen Fall, den Mietenden ein Sonderkündigungsrecht zustehen kann. 

Welche Länder sind über die Zusatzversicherung der Allianz bei PaulCamper versichert?


Der Versicherungsschutz besteht innerhalb der europäischen Grenzen (auch über die EU hinaus) mit Ausnahme des Kosovo. Außerhalb dieser Grenzen besteht seitens der Zusatzversicherung der Allianz kein Versicherungsschutz.

Wohin die Buchung geht, besprichst du jedoch vorab mit deinem|r VermieterIn. Diese|r hat in diesem Fall das letzte Wort und kann entscheiden, wohin er seinen Camper schicken will.

Beachte, dass die nachstehende Liste unter Vorbehalt steht; kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der
Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. 
Mieter*innen sind verpflichtet zu prüfen, ob der Versicherungsschutz  an ihrem Reiseziel gegeben ist. 

Liste versicherter Länder

Albanien AL
Andorra AND
Aserbaidschan AZ
Belgien B
Bosnien-Herzegowina BIH
Bulgarien BG
Dänemark DK
Deutschland D
Estland EST
Finnland FIN
Frankreich F
Griechenland GR
Großbritannien GB
Irland IRL
Island IS
Israel IL
Italien I
Kroatien HR
Lettland LV
Litauen LT
Luxemburg L
Malta M
Mazedonien MK
Moldawien MDA
Montenegro MNE
Niederlande NL
Norwegen N
Österreich A
Polen PL
Portugal P
Rumänien RO
Schweden S
Schweiz und Lichtenstein CH
Serbien SRB
Slowakische Republik SK
Slowenien SLO
Spanien E
Tschechische Republik CZ
Tunesien TN
Türkei (europäischer Teil) TK
Ungarn H
Zypern CY

Wie sollten sich Mieter*innen im Falle einer Panne verhalten?

Wie wird der Pannenservice kontaktiert? 

Im Falle einer Panne können deine Mieter*innen die 24-Stunden-Hotline des Pannendienstes anrufen. Die Telefonnummer des Pannendienstes ist auf der letzten Seite der Buchungsbestätigung zu finden und hängt davon ab, ob du eine eigene Versicherung zur Vermietung besitzt oder das Zusatzversicherungspaket von PaulCamper nutzt. 

Es ist wichtig, dass die Mietenden dich als Vermietende*n stets über das Geschehen informieren. Der Pannendienst wird dann die notwendigen Schritte einleiten, um deinen Mieter*innen zu helfen. Dies kann die Beauftragung eines Abschleppdienstes, die Organisation einer Hotelübernachtung oder eines Leihwagens vor Ort beinhalten. Der Pannendienst wird die Mieter*innen stets über die verfügbaren Optionen und das weitere Vorgehen informieren.

Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein und die Mieter*innen müssen den Camper zum Rücktransport verlassen, ist es wichtig, dass sie den Zustand des Fahrzeugs genau dokumentieren. Für etwaige Auslagen sollten immer Rechnungen angefordert werden.

Alternativ können deine Mieter*innen auch den digitalen Pannenassistenten von PaulCamper und Allianz Partners nutzen. 

➡️ Digitaler Pannenassistent für Camper aus Deutschland


Wie läuft der Rücktransport ab? 

Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein und die Mieter*innen müssen den Camper zum Rücktransport verlassen, ist es wichtig, dass sie den Zustand des Fahrzeugs genau dokumentieren. Für etwaige Auslagen sollten immer Rechnungen angefordert werden.

Das Fahrzeug wird dann vom Pannendienst abgeschleppt und zu dir zurückgeführt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Fahrzeuge oft per Sammeltransport verschickt werden. Die Kosten hierfür werden vom Pannenschutz übernommen. In einigen Fällen kann es sein, dass du das Fahrzeug von einem Sammelplatz abholen musst. Die Fahrtkosten hierfür kannst du in manchen Fällen über den Pannenschutz abrechnen.

Wenn die Panne auf einen technischen Defekt oder Verschleiß zurückzuführen ist, haftest du als Vermietende*r für den Schaden am Fahrzeug. Siehe dazu gern unsere Tipps, welche Kosten entstehen können und wie man sich darauf vorbereitet. 

Schäden, die durch Verschleiß und Pannen entstehen, sind unter Punkt 6 unserer Muster-Mietbedingungen geregelt.

Die ausführlichen Bedingungen des Pannenschutzes findest du hier. Beachte den verweis auf die besonderen Bedingungen der Reiseassistance. 


Was ist Verschleiß und was ist ein Schaden? 

Verschleiß ist bei der Nutzung eines Wohnmobils üblich.
Als Vermietende*r eines Wohnmobils ist es wichtig, zwischen normalem Verschleiß und tatsächlichen Schäden zu unterscheiden, wenn du dein Wohnmobil über PaulCamper vermietest. Unsere Plattform ist so konzipiert, dass sie sowohl für Vermietende als auch für Mieter*innen eine faire und angenehme Erfahrung gewährleistet.
Dies sind vereinfachte Fragen, die du dir stellen solltest, wenn du überlegst, ob dein Vorfall einen Schadensanspruch erfordert.

  • „Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall oder ist der Schaden über einen längeren Zeitraum entstanden?“
  • „Handelt es sich um einen geringfügigen Schaden, der leicht zu beheben ist?"
  • "Handelt es sich um einen Schaden, der ohnehin irgendwann eingetreten wäre?"

Im Laufe der Lebensdauer eines Wohnmobils ist aufgrund der regelmäßigen Nutzung ein gewisser Verschleiß zu erwarten. Dieser allmähliche Verschleiß wird als „Abnutzung“ bezeichnet und ist nicht durch die PaulCamper-Versicherung abgedeckt. Als Vermietende*r kannst du die Abnutzung durch die Einnahmen aus der Vermietung deines Wohnmobils und die von den Mieter*innen erhobene Servicegebühr ausgleichen. Wir bitten die Vermietenden, bei der Abwägung von Abnutzung und Beschädigung ein gutes Urteilsvermögen walten zu lassen.
Um die Wahrscheinlichkeit von Abnutzung und Verschleiß zu minimieren, empfiehlt PaulCamper, besondere Stellen bei der Übergabe genau zu erklären und den Camper regelmäßig warten zu lassen. 


Wie werden nachträglich entdeckte Schäden behandelt? 

Nachträglich können, zumindest rechtlich gesehen, keine Mängel mehr geltend gemacht werden. Da gibt es lediglich die Möglichkeit, auf die Kulanz der Mietenden zu hoffen.

Das Übergabeprotokoll dient als juristische Handhabe Schäden, die während der Buchung zustande gekommen, geltend zu machen. Daher gilt: Die Über- und Rückgabe sind das Wichtigste. Nimm dir genug Zeit deinen Camper von Innen und Außen genau zu begutachten. Vergiss dabei auch nicht den Innenraum sowie schwer einsehbare Stellen wie das Dach und vereinbare die Rückgabe so, dass du genug Zeit zur Begutachtung hast. 


Unter welchen Umständen sind zusätzliche Fahrer*innen versichert?

Voraussetzungen für Zusatzfahrende

Damit ein*e weitere*r Fahrende*r den Camper versichert fahren kann, muss er*sie die selben Voraussetzungen erfüllen, die auch an den Erstfahrenden gestellt werden, dies meint: 

  • Mindest- und Maximalalter
  • Haltedauer des relevanten Führerscheins 
  • Vermerk in der Buchung und in den Buchungsdokumenten
  • Anwesenheit bei Übergabe des Campers oder zumindest Vorlage eines Ausweisdokumentes

Aufnahme weiterer Fahrender in die Buchung und die Buchungsdokumente

Es ist wichtig, dass sowohl PaulCamper als auch du als Vermietende*r über den*die Zusatzfahrer*in informiert wirst.

  • Wenn gefragt wird, ob auch weitere Reisende den Camper fahren dürfen, informiere sie, dass sie dies auch bei PaulCamper angeben müssen.
  • Die Zusatzfahrende*n müssen sich bei PaulCamper zu registrieren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und uns nach erfolgter Registrierung per Mail (an info@paulcamper.de) informieren, mit welcher Mailadresse sie sich angemeldet haben und zu welcher Buchung sie hinzugefügt werden wollen. 

Die Registrierung ist nötig, damit wir die Daten der Zusatzfahrenden DSGVO-konform zur Buchung verlinken können.