Mieteinnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. In einigen Fällen ist es sinnvoll, ein Kleingewerbe anzumelden.
Muss ich meine Mieteinnahmen in einer Steuererklärung angeben?
Einfache Antwort: JA
Ähnlich wie die Solaranlage auf dem Dach oder das Ferienhaus an der Ostsee werden Einnahmen durch Vermietungen erzielt. Diese müssen schriftlich in der Steuererklärung festgehalten werden.
PaulCamper ist durch das Betreiben einer digitalen Plattform zur Vermittlung von Mietgeschäften gemäß Plattformen-Steuertransparenzgesetz dazu verpflichtet, Nutzende dem Finanzamt zu melden, die eine gewisse Umsatzgrenze oder Zahl an Transaktionen überschreiten.
Lese dir HIER alle Einzelheiten durch.
Wann sollte ich als VermieterIn ein Gewerbe anmelden?
Dafür kann es sinnvoll sein, ein Kleingewerbe anzumelden. Unter www.kleingewerbe.de und im Internet findest du weitere Informationen zu diesem Thema.
Da diese Frage aber nicht pauschal zu beantworten ist und immer auch die individuellen Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden müssen, empfehlen wir hier einen Gang zum | zur SteuerberaterIn. Diese können sicher helfen, die richtige Entscheidung für dich und deine Bedürfnisse zu treffen.
Ob du ein Gewerbe anmeldest, liegt somit in deinem eigenen Ermessen.
Welche Steuern fallen bei einer Vermietung an?
Die von dir festgelegten Preise sind Brutto-Mietpreise. Es fällt also je Vermietung eine Umsatzsteuer i.H.v. 19% an.
Die Netto-Mietpreise müssen von dir selbstständig aufbereitet werden. Die Rechnung für die Vermittlungsprovision sowie die Buchungsbestätigung findest du in jeder Buchungsübersicht.
Beim Finanzamt können deine Mieteinnahmen und die Vermittlungsprovision geltend gemacht werden. Die Versicherung zählt nicht dazu. Da wir die Versicherung nicht separat verkaufen, sondern die Leistung der Allianz weitergeben, fällt dabei keine Mehrwertsteuer an. Hier wird Versicherungssteuer fällig, die nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
Wichtig für dich sind deine Buchungsbestätigungen. Dort findest du auf der letzten Seite in deinen Zahlungsdetails alle wichtigen Informationen - auch die, die das Finanzamt benötigt.
Nach der Anmeldung eines Gewerbes mit Kleinunternehmerregelung bekommst du in der Regel Post von der Berufsgenossenschaft.
Widerspruch BG Verkehr
Die Berufsgenossenschaft BG Verkehr ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Bei diesem Schreiben handelt es sich um einen automatisierten Prozess, der jedes Mal abläuft, wenn ein Kleingewerbe mit Fahrzeugvermietung angemeldet wird.
Wichtig: Ein Beitrag zur Berufsgenossenschaft wird erst ab einem wöchentlichen Aufwand von mehr als 15 Stunden pro Woche fällig und liegt somit deutlich über der von dir aufgewendeten Zeit.
Weitere Informationen findest du hier: Selbstverwaltung BG Verkehr.