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Welche Gewichtsangaben meines Campers sollte ich angeben?

Das Gewicht deines Campers spielt eine zentrale Rolle, sowohl bei der privaten Nutzung als auch bei der Vermietung!

 

Dieser Artikel befasst sich mit der Plattform PaulCamper für Deutschland. Für die Version mit Bezug zu Österreich klicke bitte hier.

Du findest in deinem Camperprofil unter Spezifikationen des Campers folgende Gewichtsangaben:

 

Gewichtsangaben

  • Zulässiges Gesamtgewicht:  
    • Diese Angabe wirst du im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I in der Zeile F finden. Im alten Fahrzeugschein steht die zulässige Gesamtmasse unter der Ziffer 15.
  • Leergewicht:
    • Die Angabe des Leergewichts im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bezieht sich auf das Gewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand. Diese Angabe findet sich in Feld G des Fahrzeugscheins.
    • Das Leergewicht umfasst dabei:
      • Das Fahrzeug selbst (mit allen fest eingebauten Teilen, wie Motor, Sitze, etc.).
      • Kraftstoff (ein Tank ist zu 90 % gefüllt).
      • Betriebsstoffe (Öle, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, etc.).
      • Fahrergewicht (es wird pauschal ein Fahrer mit einem Gewicht von 75 kg berücksichtigt).
Diese Angabe dient dazu, die zulässige Gesamtmasse zu berechnen, also das maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs inklusive aller Insassen, Gepäck und eventuellem Anhänger.

Sollte dein Camper also schon ausgestattet sein, empfehlen wir dir, die obigen Kriterien zu erfüllen und anschließend zu einer Wiegestation zu fahren um das exakte Gewicht herauszufinden. Diese befinden sich meist bei Schrottplätzen und Wertstoffhöfen.

Stützlast

  • Stützlast (Nur für Wohnwägen):
    • Die Stützlastangabe findest du im Punkt 13 im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet das Gewicht, das auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs durch den Anhänger übertragen wird. Es ist also die vertikale Kraft, die an der Kupplung wirkt, wenn ein Anhänger angehängt wird.
    • Wichtige Aspekte der Stützlast:
      • Maximale Stützlast: Diese wird sowohl für das Zugfahrzeug als auch für den Anhänger separat festgelegt und ist im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs sowie in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers angegeben. Die Werte dürfen nicht überschritten werden.
      • Einfluss auf das zulässige Gesamtgewicht: Die Stützlast wird in der Regel nicht zum Anhängergewicht gezählt, sondern beeinflusst das Zuladungsgewicht des Zugfahrzeugs. Das bedeutet: Wird eine hohe Stützlast auf das Fahrzeug übertragen, vermindert sich die mögliche Zuladung im Zugfahrzeug um diesen Betrag.