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  3. Mieter*in: Versicherung und Schadenfall

Wie bin ich als Mieter*in während meiner Buchung versichert?

Der Großteil aller VermieterInnen bei PaulCamper nutzt den KFZ-Versicherungsschutz der Allianz Deutschland. Der Rest verfügt über eine sogenannte Selbstfahrervermietversicherung. Im Schadenfall findet die Schadenmeldung und -regulierung über diese Versicherungen statt.

Der Mindestumfang des Versicherungsschutzes beträgt in jedem Fall: 

  • KFZ-Haftpflicht
  • Vollkasko
  • Teilkasko
  • europaweiter Pannenschutz
  • Interieurversicherung

Die Versicherungen legen zudem die Höhe der Selbstbehalte für die Fahrzeuge fest. Im Zuge der Schadenregulierung wird dieser Selbstbehalt dann zur Abrechnung verwendet. Den Selbstbehalt eines Fahrzeugs erfährst du, wenn du einen Zeitraum auswählst; hiernach wirst du gefragt, ob du mit dem Standardselbstbehalt einverstanden bist oder ob du diesen reduzieren willst. 

PaulCamper-Komplettschutz

Mieter*innen können, im Verlauf des Buchungsprozesses, den PaulCamper-Komplettschutz der AWP (Allianz Worldwide Partners) optional zu ihrer Buchung hinzufügen. Dieses Reiseversicherungspaket umfasst die folgenden Bausteine: 


Reiserücktrittversicherung
Musst du die Buchung aus bestimmten Gründen vor Mietbeginn stornieren, wird ein Teil deiner Stornokosten von der Versicherung erstattet. Die Höhe der anfallenden Stornokosten kannst du den Stornobedingungen in unseren AGB entnehmen. Erstattet werden die Servicegebühr und der Mietpreis, soweit diese als Stornokosten zu zahlen sind, der Mietpreis jedoch unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in Höhe von 20 % (mindestens jedoch 25,- EUR pro Person). Versichert ist ein Mietpreis von max. 200,- EUR je Miettag und max. 10.000,- EUR je Anmietung.

Gesundheits- und Reise-Assistance
Vor und während deiner Reise erhältst du medizinische Hilfe und Beratung. Zudem wirst du unterstützt bei Fragen zu: Sicherheit, Mobilität, Geld, Behörden, Haus und Familie.

Reiseabbruchversicherung
Falls du deine Reise und damit auch deine Buchung abbrechen musst, wird auch hier ein Teil deiner entstandenen Kosten von der Versicherung erstattet. Dein Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR pro Person. Versichert ist ein Mietpreis von max. 200,- EUR je Miettag und max. 10.000,- EUR je Anmietung.

Corona Versicherung
Kannst du deine Reise aus einem der folgenden Gründe nicht antreten, bist du weiterhin durch die erwähnten Reiserücktritt- oder Reiseabbruch-Versicherungen abgedeckt:

angeordnete Quarantäne, auch wenn die betroffene, mitreisende Person nicht infiziert ist
Covid-19 infiziert vor Reiseantritt oder während der Reise
Reiseverlängerung im Rahmen der Covid-Infizierung (bis zu 1000 EUR oder die Kosten für die Heimreise)
Als Nachweis der Covid-Infizierung reicht ein positiver Covid-Test. Die Corona-Versicherung greift auch, wenn vor Reiseantritt eine offizielle Reisewarnung (Risikogebiet) für dein Reiseland bekannt gegeben wird.

Reisegepäckversicherung
Dein Gepäck ist gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung versichert. Die Versicherungssumme beträgt insgesamt 6.000 EUR für das gesamte Gepäck aller im Fahrzeug mitreisenden Personen.

Beachte: Der PaulCamper-Komplettschutz kann nur bis zu einem Mietpreis von 200€ pro Tag und einer maximalen Höhe der Selbstbeteiligung von 1500€ dazugebucht werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung erfährst du im Profil deines Wunschcampers. Solltest du einen zusätzlichen Schutz für einen Camper mit einem höheren Tagesmietpreis vereinbaren wollen, melde dich direkt bei uns.

Selbstbehaltreduzierung
Der Selbstbehalt wird pro Schadenfall auf 250 EUR reduziert, bei mehreren Schäden beträgt die Deckung maximal 1500,- EUR. Mit der zusätzlichen Reiseversicherung reduzierst du also den Anteil, den du bei einem Unfall des Fahrzeugs selbst trägst.


Die oben genannten KFZ-Versicherungen rechnen nicht mit der AWP ab. Daher erfolgt keine direkte Berechnung des reduzierten Selbstbehaltes. Jeder Schadenfall wird immer mit der regulären Höhe des Selbstbehaltes (im öffentlichen Profil des gebuchten Campers hinterlegt) reguliert. Im Anschluss an die Regulierung, können MieterInnen die Reduzierung des Selbstbehaltes bei der AWP beantragen und bekommen den Differenzbetrag zwischen regulärem und reduziertem Selbstbehalt erstattet. (Achtung: Die Differenz ändert sich bei mehr als einem Schadenfall).

Wenn du den Komplettschutz mit Selbstbehaltreduzierung abgeschlossen hast, kannst du den Schadenfall hier melden: Schadenmeldung AWP (PaulCamper-Komplettschutz)