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Wie melde ich einen Schaden?

Vorbeugung von Schäden, Meldeverfahren und Kaution

Dieser Artikel befasst sich mit der Plattform PaulCamper für Österreich.
Für die Version mit Bezug zu Deutschland klicke hier.

Wenn du vermietest, kann es gelegentlich zu Schäden kommen. Bei PaulCamper sind wir darauf bedacht, dass ihr - sowohl du als Vermieter*in als auch deine Mieter*innen - in diesem Fall ideal abgesichert seid. Wir wissen, dass Schäden ein unerwünschter Aspekt der Vermietung sind, aber wir streben an, diesen Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.

Vermeidung von Schäden

Zur Vermeidung von Schäden haben wir eine ausführliche Anleitung für die perfekte Übergabe erstellt. In dieser Anleitung findest du Tipps und Tricks, um die Wahrscheinlichkeit von Schäden zu minimieren. Zusätzlich haben wir eine Aufstellung erstellt, mit welchen Kosten du als Vermieter*in rechnen solltest. Dies soll helfen, ein klares Bild von möglichen Ausgaben zu bieten.

Kasko- und Haftpflichtschaden

Kaskoschaden: Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfälle, Vandalismus, Diebstahl oder Naturereignisse entstehen und durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.

Haftpflichtschaden: Schäden, die dein Dritten zufügt, z. B. an deren Fahrzeug, Eigentum oder Gesundheit, und die durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt werden.

Wie du einen Kaskoschaden melden musst, hängt davon ab, wie dein Camper während Vermietungen über PaulCamper versichert ist:

-> PaulCamper Versicherungspartner “Allianz”

Wenn während deiner Buchung ein Versicherungsschaden entstanden ist, wird dieser wie folgt abgewickelt:

Bitte melde deinen Schaden telefonisch an die Allianz Österreich. Die Meldung von Kasko- und KH-Schäden sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgt ausschließlich unter der Telefonnummer +43 5 9009 9009 (Allianz Kundenservice in Wien).
Bitte nenne bei deinem Anruf den Kundennamen "PaulCamper", die Polizzennummer: A809093474, dein Kennzeichen und die Buchungsnummer, bei der der Schaden entstanden ist. Lasse dir in jedem Fall eine Bearbeitungsnummer für künftige Rückfragen geben.

E-Mail: schaden@allianz.at 

Rückgabeprotokoll ist keine Schadenmeldung

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vermerk auf dem Rückgabeprotokoll - egal ob digital oder in Papierform - ausschließlich zur Dokumentation dient und noch keine Schadenmeldung darstellen. Die Protokolle schaffen eine offizielle Aufzeichnung des Zustands des Fahrzeugs und sind bei der Schadenbearbeitung entscheidend.



-> Eigene Selbstfahrervermietversicherung

Sollte der Camper über eine eigene Selbstfahrervermietversicherung versichert sein, musst du als Vermietende*r die Meldung direkt dort vornehmen. Die Abwicklung erfolgt dann direkt mit deinem gewählten Versicherungsunternehmen.

Fremdhaftpflichtschaden/Drittschaden

Ein Fremdhaftpflichtschaden/Drittschaden bezeichnet einen Schaden, der dir durch das Verschulden einer dritten Person entsteht und von deren Haftpflichtversicherung übernommen wird. Dieser Begriff betont, dass der Schaden von einem Dritten verursacht wurde und nicht von den Mietern selbst. Ein typisches Beispiel wäre, wenn eine dritte Person deinen Camper beschädigt, z. B. bei einem Verkehrsunfall, und seine Haftpflichtversicherung die Kosten deckt.

In diesem Fall erhebt dein Mieter/die Polizei die Daten des Dritten und dessen Haftpflichtversucherung und leitet sie an dich weiter, um den Schaden mit der Versicherung abzuwickeln. Es gelten unsere Mustermietbedingungen (7.4):

Der Vermieter hat alle Regulierungen von Fahrzeugschäden bei Versicherungsfällen von der betreffenden Fahrzeugversicherung zu verlangen. Ausgenommen sind Regulierungen, deren Erfüllung unwirtschaftlich oder ohne Erfolgsaussichten ist.

Handhabung der Kaution

Egal, ob die Versicherung über PaulCamper oder eine eigene Selbstfahrervermietversicherung läuft, empfehlen wir im Schadenfall, die Kaution in Höhe des Selbstbehalts einzubehalten und dieses auch im Protokoll festzuhalten.

Liegt der Schaden unter der einbehaltenen Kaution, erstattest du den überschüssigen Betrag nach der Schadenabwicklung an die Mietenden zurück. Informiere deine Mietenden bitte stets über den Fortschritt der Schadenbearbeitung und stelle ihnen nach Abschluss Kopien der relevanten Rechnungen oder Kostenvoranschläge zur Verfügung.

Verhalten bei Pannen oder Unfällen

Im nachfolgenden Artikel erfährst du, was im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tun ist: 

Wie sollten sich Mieter*innen im Falle einer Panne verhalten?