Erhalt, Rückgabe, Vorgehen bei Schäden, und Auswirkungen des PaulCamper Komplettschutzes auf die Selbstbeteiligung.
Wie erhalte ich die Kaution:
Bei der Übergabe des Campers erhältst du die Kaution entweder in bar oder per Überweisung vorab. Stelle unbedingt sicher, dass das Geld rechtzeitig bei dir eingeht, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.
Rückgabe der Kaution:
Die Kaution bleibt während der gesamten Mietdauer bei dir. Wenn die Buchung ohne Schäden endet, gibst du die Kaution deinem Mieter umgehend und in voller Höhe zurück. Diese Rückgabe wird zusätzlich im Übergabeprotokoll festgehalten, um alles sauber zu dokumentieren.
Was tun im Schadenfall:
Sollte es zu einem Schaden kommen, bist du als Vermieter berechtigt, die Kaution zunächst komplett einzubehalten. Wird der Schaden über die Versicherung abgewickelt, wird die Selbstbeteiligung durch die Kaution gedeckt. Liegt die Schadenssumme unterhalb der Selbstbeteiligung, nutzt du die Kaution teilweise oder komplett zur Schadensbeseitigung und erstattest eine mögliche Differenz schnellstmöglich an den Mieter.
PaulCamper Komplettschutz: Alles, was du wissen musst
Mit dem PaulCamper Komplettschutz haben deine Mieter die Möglichkeit, nachträglich den Selbstbehalt pro Schadenfall auf 250 Euro zu reduzieren.
Wichtige Punkte:
- Unabhängig von der Kaution: Die Reduzierung des Selbstbehalts beeinflusst nicht die Höhe der Kaution. Wir empfehlen, die Kaution immer auf die Höhe deines regulären Selbstbehalts festzusetzen, normalerweise also 1500 Euro.
- Bei Schäden: Wenn ein Schaden auftritt, behältst du die Kaution zunächst in voller Höhe ein. Deine Mieter melden dies bei der Versicherung, und die AWP sorgt für die Rückerstattung des reduzierten Selbstbehalts.
Da im Falle eines Schadens die Regulierung über die Kfz-Versicherung (z.B. Allianz Deutschland) erfolgt, der Komplettschutz inklusive Selbstbehalt Reduzierung aber von der AWP (Allianz Worldwide Partners) angeboten wird, handelt es sich hier um zwei verschiedene Versicherungspartner, die nicht untereinander abrechnen.
Deine Mieter*innen müssen daher selbst eine Schadenmeldung bei der AWP abgeben, um ihre Selbstbehalt-Reduktion zu nutzen. Die AWP zahlt dann den Differenzbetrag direkt an die Mieter aus.