Mieter*in ist Versicherungsnehmer*in und muss den Schaden melden
Alle Buchungen in Deutschland verfügen über einen zusätzlichen Innenraumschutz, der auch kleine Missgeschicke im Inneren des gemieteten bzw. vermieteten Campers absichert.
Wer meldet den Schaden im Innenraum?
Bei versicherten Innenraumschäden ist grundsätzlich der*die Mietende der*die Versicherungsnehmer*in.
Der Schaden wird vom Mietenden direkt auf der Seite der AWP bzw. AllianzTravel gemeldet
Die einschlägige Versicherungsscheinnummer hängt davon ab, wann die Buchung getätigt wurde:
Für Buchungen aus dem Jahr 2022 lautet die Versicherungsscheinnummer: DE409995018
Für Buchungen aus dem Jahr 2023 und 2024 lautet die Versicherungsscheinnummer: DE409996835
Der*die Mieter*in benötigt die folgenden Dokumente
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Nachweis über die Höhe der Reparaturkosten (z.B. Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung oder Gutachten) - dies wird vom Vermietenden zur Verfügung gestellt
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Deine Buchungsbestätigung ("Meine Buchungen" > "Öffne die entsprechende Buchung" > "Dokumente")
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Übergabeprotokoll
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Bilder des Schadens
Wie läuft die Schadenregulierung bzw. Reparatur ab?
Der*die Vermietende bringt sein Fahrzeug nach der Buchung und nach erfolgter Dokumentation in den Buchungsdokumenten in die Reparatur und lässt den Schaden im Interieur beheben oder einen Kostenvoranschlag ausstellen, der die Schadenhöhe dokumentiert.
Der*die Mietende ersetzt dem*der Vermietenden den Schaden und erhält im Gegenzug die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Diese Dokumente können sodann bei der AWP/Allianz Travel eingereicht werden und der*die Mietende bekommt im Regulierungsfall die Summe bis auf 250€ erstattet.
Bitte beachte die maximale Regulierungssumme der Innenraumversicherung beträgt 2500€.